01.12.2009

Der Beschluss des OVG Koblenz vom 23.11.09 ist ein weiterer Sargnagel für das Projekt Kohlekraftwerk.

OVG-Beschluss ist weiterer Sargnagel für KHKW

OVG-Beschluss ist weiterer Sargnagel für KHKW

Mainz / Wiesbaden, 01.12.2009: "Das Projekt Kohlekraftwerk ist nicht nur nicht finanzierbar, sondern verstößt auch gegen geltendes Recht. Das lässt der jüngste Beschluss des OVG Koblenz erkennen.", so Marc Legg, 1. Vorsitzender des Bündnisses für eine kohlekraftwerksfreie Region.

"Wir fordern die Genehmigungsbehörde vor der nun anstehenden Bescheidung der Widerspruchsverfahren auf, sich der Argumentation des OVG Koblenz anzuschließen und den Widersprüchen stattzugeben und damit das Verfahren insgesamt zu beenden. Das würde allen Beteiligten weitere Gerichtsverfahren mit immensen Kosten um ein ohnehin totes Projekt ersparen.

Ohnehin werden die Verfahren nur noch geführt, damit die Herren aus den Vorstandsetagen der KMW AG ihr Gesicht wahren können.", so Marc Legg abschließend.

Zur Erläuterung:
Das OVG hat am 23.11.2209 über die Kosten des Eilverfahrens entschieden. Die Durchführung des Eilverfahrens war obsolet geworden, nachdem die Genehmigungsbehörde die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Vorbescheides und der ersten Teilbaugenehmigung aufgehoben hatte und die Parteien das Eilverfahren daraufhin übereinstimmend für erledigt erklärt hatten.

Damit war nur noch über die Kosten zu entscheiden. Die Verteilung der Kosten richtet sich nach einer Prognose des Gerichtes, wer in den Verfahren vermutlich durchgedrungen wäre.

Insofern spricht nach Auffassung des OVG Koblenz viel dafür, dass

  • sich das Kohlekraftwerk wegen seiner Dimensionen nicht in die nähere Umgebung einfüge und daher baurechtswidrig sei,
  • von den Wasserdampfschwaden des Kühlturms eine optische Bedrängung der Anlieger ausgehe,
  • nicht auszuschließen sei, dass die verwendete Ausbreitungsberechnung, mit der die Immissionsbelastung prognostiziert wird, zu Ungunsten der Bevölkerung fehlerhaft sei,
  • nicht auszuschließen sei, dass die Irrelevanzschwelle für Stickstoffdioxid zu Ungunsten der Bevölkerung zu hoch angesetzt worden sei.

 

Pressemitteilung des OVG Koblenz vom 30.11.2009

 

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